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Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen gehören nicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, können aber ohne Ergebnismitteilungen an den Arbeitgeber als Wunschvorsorge dem Arbeitnehmer angeboten werden (siehe auch Novellierung der ArbMedVV).

Beispiele von Eignungsuntersuchungen:
  • Fahr-/Steuer-/Überwachungstätigkeiten (ehemals G 25)
  • Arbeiten mit Absturzgefährdung (ehemals G 41)

Gerne berate ich Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.