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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn die AU-Zeiten 6 Wochen ununterbrochen (oder auch wiederholt) innerhalb der vergangenen 12 Monate überschritten werden, ist der Arbeitgeber zu einem BEM verpflichtet. Für den Arbeitnehmer ist es ein Angebot. Der BEM-Berechtigte kann eine interne oder externe Person seines Vertrauens mitnehmen. Auch ist ein vorhergehendes Gespräch mit dem Betriebsarzt sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Ziel ist es, einen Weg zu finden, den Arbeitsplatz zu erhalten. Hier kommen verschiedene Maßnahmen in Frage, z.B. Kurmaßnahmen, ein Stehpult oder höhenverstellbarer Schreibtisch, stufenweise Wiedereingliederung, evtl. auch Hinzuziehen eines Reha-Beraters der Rentenversicherung.