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Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG § 43)

Lebensmittel können Krankheiten übertragen. Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, benötigen eine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt (Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber). Erstbelehrungen sind möglich als Gruppenveranstaltung oder als Einzelbelehrung.